AGB

§ 1 Gegenstand des Unternehmens und Geltungsbereich

Die Inko GmbH mit Sitz in Lemgo, Lagesche Str. 10-12 (im folgenden: Inko) ist darauf spezialisiert, Gartenmöbel und Garten- sowie Wohnaccessoires an Wiederverkäufer anzubieten. Fernabsatzverträge mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB werden nur im Einzelfall abgeschlossen.

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Inko und dem jeweiligen Kunden (im folgenden: Käufer) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers sowie Nebenabreden werden nur anerkannt, sofern Inko ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Alle Angebote von Inko sind freibleibend. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, sofern im Angebot keine andere Dauer angegeben wird.

Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Übersendung einer mit dem Auftrag übereinstimmenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch Inko per Brief, Fax oder Email oder durch Erfüllung des Auftrags durch Inko zustande. Inko hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vertragssprache ist Deutsch.

Auftragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform und werden nur wirksam, wenn sie von Inko schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Speicherung der Vertragsdaten

Die Bestelldaten des Käufers werden bei Inko gespeichert. Sofern der Käufer sie in gedruckter Form wünscht, wendet er sich per E-Mail/Fax/Telefon an Inko und bekommt sodann eine Kopie der Daten seiner Bestellung zugesendet.

§ 4 Preise und Versandkosten

Die Preise werden auf der Grundlage der Preisliste berechnet, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Sie gelten für die Abholung der Ware durch den Käufer ab Lager Lemgo ausschließlich Verpackung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Auf Wunsch kann eine Verpackung erfolgen, die zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Eine kostenfreie Versendung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Inko und dem Käufer bzw. einer entsprechenden Angabe auf der Auftragsbestätigung.

§ 5 Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung gilt nur für den Fall, dass der Kaufvertrag ausnahmsweise mit einem Verbraucher i.S.v.§ 13 BGB und als Fernabsatzvertrag geschlossen wird. Für sonstige Verträge findet diese Regelung keine Anwendung.

Widerrufsrecht

Sofern der Käufer Verbraucher i.S.v.§ 13 BGB ist kann erseine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Firma Inko GmbH
Geschäftsführer: DetlefZarsen, Roland Hoff
Lagesche Str. 10-12
32657lemgo
Fax: 05261 /186227
E-Mail: info@inko-teak.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs eines Kunden, der Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer Inko die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss er Inko insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße lngebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,– € nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für Inko mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenangaben angefertigt wurden.

§ 6 Lieferung

Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit oder Versand eines Produktes sind nur voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen oder garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn er in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet wird. Verbindliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung.

Ist ein Artikel ausverkauft oder zum Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar, ist eine Bestellung des Artikels nicht möglich.

Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Inko ausgeschlossen. Ist Inko ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage, ist sie dem Käufer gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Bereits bezahlte Beträge werden rückerstattet.

Soweit eine Lieferung an den Käufer aus in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht möglich ist, trägt der Käufer die zusätzlich anfallenden Lieferkosten.

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

Wird die Ware an den Auftraggeber versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung mit der Absendung der Ware auf ihn über, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers von Inko. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Inko behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und bestimmungsgemäßen, pfleglichen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat.

Der Käufer darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer seine Kaufpreisforderung gegenüber dem weiteren Käufer bereits jetzt in voller Höhe an Inko ab./ Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung von Inko beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstands sowie seine Veräußerung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Inko zulässig.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, stellt er die Zahlungen ein oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer nach §§ 323, 324 BGB vom Vertrag zurücktreten und den Kaufgegenstand herausverlangen.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die Ware gegen Feuer, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus der Versicherung sind an Inko abzutreten, welche die Abtretung bereits jetzt annimmt.

§ 9 Fälligkeit und Verzug

Der Käufer kann den Kaufpreis entweder durch Zahlung auf ein von Inko angegebenes Konto, per Scheck oder bar in den Geschäftsräumen von Inko zahlen. Inko behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten.

Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist Inko gegenüber Verbrauchern berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern, bei Unternehmern i.S.v. § 14 BGB in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. Falls Inko einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist Inko berechtigt, diesen geltend zu machen.

Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, welche die Erfüllung des Zahlungsanspruchs gefährdet, ist Inko dazu berechtigt, Leistungen bis zur Erbringung von Vorauszahlungen oder anderer Sicherheiten zurückzustellen.

§ 10 Aufrechnung, und Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Inko unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Sofern Artikel in Handarbeit hergestellt werden, treten typischerweise leichte Unterschiede in Form oder Farbe auf. Diese stellen keinen Grund zur Beanstandung dar.

Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Mustern, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. Inko übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.

Für Mängelrügen durch Unternehmer i.S.v. § 14 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, Inko unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Mängelanzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Verbraucher i.S.v. § 13 BGB haben offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei Inko anzuzeigen.

Offensichtliche Transportschäden hat der Käufer gegenüber der Transportperson unverzüglich anzuzeigen und von dieser schriftlich bestätigen zu lassen.

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung der hieraus resultierenden Ansprüche durch den Käufer ist ausgeschlossen. Für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung steht Inko eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Sofern eine Ersatzlieferung durch Inko erfolgt, ist der Käufer dazu verpflichtet, die zunächst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an Inko zurückzugeben, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beträgt für Verbraucher i.S.d.§ 13 BGB zwei Jahre. Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d.§ 14 BGB so beträgt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche ein Jahr. Sie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer.

Für andere als durch Verletzung von leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Inko lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Inko oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Inko, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Bei einem gegenseitigen Handelskauf wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Inko vereinbart. Inko ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Käufer auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.

§ 13 Sonstiges

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragspartner eine andere Regelung zu treffen, die rechtswirksam ist und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Stand: Mai 2011